Stephan Pawlytsch Dipl. Ing. Geschäftsführer
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten ab dem 1.1.2013 für sämtliche Beratungs-, Coachingsund Schulungsangebote und -verträge der proveho GmbH (nachfolgend: „proveho“) mit Unternehmern, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
§ 2 Leistungserbringung
proveho behält sich vor, seine Leistungspflichten ganz oder teilweise durch Sachverständige, unselbstständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner zu erbringen.
§ 3 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, proveho laufend und unverzüglich über alle für die Beratung relevanten Umstände umfassend zu informieren, ohne dass es hierzu einer gesonderten Aufforderung bedarf.
§ 4 Vergütung, Auslagen, Fälligkeit
1. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden die Leistungen der proveho nach Zeitaufwand vergütet. Es gelten die jeweils aktuellen Stundensätze, wobei halbstundengenau abgerechnet wird.
2. Soweit im Einzelfall Tagespauschalen vereinbart wurden, gelten diese für 8 Arbeitsstunden, Halbtagespauschalen gelten für 4 Arbeitsstunden. Darüber hinaus gehende Leistungszeiten werden gem. Absatz 1, Satz 2 abgerechnet.
3. Auslagen werden gesondert berechnet. Reisekosten mit dem PKW werden mit Euro 0,45/km abgerechnet. Bei Bahnfahrten wird die 2. Klasse mit den entsprechenden Zuschlägen (z.B. ICE) zu Grunde gelegt. Bei Flugreisen ist die Economy-Klasse zu buchen. Übernachtungen erfolgen in ***-Hotels (gem. HRS).
4. Stundensätze, Berechnungssätze und Auslagenpauschalen können von proveho durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von drei Monaten erhöht werden.
5. proveho wird i.d.R. monatlich unter Beifügung von Einzelzeitnachweisen abrechnen, behält sich jedoch vor, erbrachte Leistungen im Einzelfall auch kurzfristiger abzurechnen.
6. Rechnungen der proveho sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. proveho ist berechtigt, seine Beratungsleistungen zurückzuhalten, sofern der Kunde mit dem Rechnungsausgleich in Verzug ist.
§ 5 Haftung
1. proveho haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet proveho nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
2. Abs. 1 gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
3. Bei Verzögerung der Leistung oder Unmöglichkeit ist die Haftung außerhalb der Fälle des Abs. 1, Satz 1 auf 50 % des Auftragsnettohonorars begrenzt; weitergehende Ansprüche des Kunden sind auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 6 Rechtswahl, Kunden-AGB, Gerichtsstand
1. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, Tostedt.
3. Es gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Kunden gelten nur, soweit proveho deren Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.
Tostedt, 01.01.2020
proveho GmbH • Geschäftsführer Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch • Schulstraße 19a • 21255 Tostedt • Tel: +49(0)4182 2 08 80 05 • Fax: +49(0)4182 2 08 70 12